Wer wird gefördert?
- Du, wenn du als Privatperson, Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter von einem Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus bist
- Pro Wohnobjekt (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kannst du pro Jahr nur einen Förderantrag stellen
- Für größere Wohneinheiten und Reihenhäuser, bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten besondere Förderungsvoraussetzungen (dieses Thema wird in diesem Blog nicht behandelt)
- Auch private Wohnungseigentümer oder Mieter (nur Einzelbauteilsanierungen)